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   BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98   

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https://dejure.org/1998,6796
BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98 (https://dejure.org/1998,6796)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1998 - 4Z BR 47/98 (https://dejure.org/1998,6796)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 4Z BR 47/98 (https://dejure.org/1998,6796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung einer Ehefrau zur Betreuerin ihres Ehemanns; Antrag auf Entlassung einer Betreuerin; Zulässigkeit einer Erstbeschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung der Entlassung einer bisherigen Betreuerin; Beschwerdebefugnis des Bruders eines Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablehnung der Entlassung des Betreuers, kein Beschwerderecht des Bruders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG §§ 20, 69 g
    Beschwerderecht des Bruders eines Betroffenen gegen die Ablehnung seiner Anregung, den bestellten Betreuer zu entlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 874
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98
    vielmehr beurteilt sich in diesem Fall die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betroffenen ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. zuletzt BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 m. w. N.).

    Deshalb wird mit der Ablehnung der Entlassung vom Gericht auch nicht in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers eingegriffen, so daß die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 FGG nicht gegeben sind (vgl. BGHZ 132, 157/160 f.; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1908b Rn. 1; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 ).

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98
    Deshalb wird mit der Ablehnung der Entlassung vom Gericht auch nicht in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers eingegriffen, so daß die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 FGG nicht gegeben sind (vgl. BGHZ 132, 157/160 f.; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1908b Rn. 1; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 ).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98
    Deshalb wird mit der Ablehnung der Entlassung vom Gericht auch nicht in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers eingegriffen, so daß die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 FGG nicht gegeben sind (vgl. BGHZ 132, 157/160 f.; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1908b Rn. 1; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 ).
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04

    Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des

    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ).
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/05

    Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers

    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG, weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825; BayObLG NJWE-FER 1998, 250; FamRZ 1996, 508).
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